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Jürgen Rimann / Andreas Herzfeld Autoflaggenbuch |
Bundesgrenzschutz |
Passkontrolldienst / Grenzschutzeinzeldienst
Der Bundesgrenzschutz hatte von Anfang an auch die Aufgabe der Passnachschau an
allen Grenzübergängen der Bundesrepublik Deutschland. Zur Erfüllung dieser Aufgabe
schuf der Bundesminister des Innern mit Erlass vom 19. September 1951 einen Passkontrolldienst
als Teil des BGS.
Am 1. April 1961 erfolgte die Umbenennung in Grenzschutzeinzeldienst.
Der Passkontrolldienst/Grenzschutzeinzeldienst bestand aus der Passkontrolldirektion/Grenzschutzdirektion
und den ihr nachgeordneten 10 (später 11) Passkontrollämtern/ Grenzschutzämtern.
Seit 1. April 1992 sind die Grenzschutzämter den Grenzschutzpräsidien (den Nachfolgern
der Grenzschutzkommandos) unterstellt. Die Grenzschutzdirektion nimmt zentrale Aufgaben
innerhalb des BGS wahr.
Geleitet wurde der Dienst von dem Leiter der Passkontrolldirektion, später Leiter, dann Direktor der Grenzschutzdirektion.
Die Passkontrolldirektion/Grenzschutzdirektion ist immer Bundesmittelbehörde gewesen.
Der Leiter/Direktor führte seit 1953(4) die "Bundesdienstflagge für Leiter von Bundesmittelbehörden" (Bundesdienstflagge
15 x 25 cm in Doppelstanderform) gemäß des
Runderlasses(1) des BMI vom 2.8.1950.
Die Leiter der Passkontrollämter/Grenzschutzämter führten auf Grund des gleichen Erlasses ebenfalls seit 1953 die "Bundesdienstflagge der Leiter von Bundesunterbehörden" (Bundesdienstflagge 15 x 25 cm in Standerform).
Leiter Passkontrolldienst / Leiter/Direktor Grenzschutzdirektion |
Leiter der Passkontrollämter / Grenzschutzämter |
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