Jürgen Rimann / Andreas Herzfeld

Autoflaggenbuch

 

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Bundesgrenzschutz
• Abbildungen (Gifs)


Einführung
Farben / Varianten der taktischen Zeichen
Gliederung des BGS
Chronologie der Führung von Flaggen und Standern
Handzeichnungen
Rechtliche Grundlagen / Quellen


Passkontrolldienst / Grenzschutzeinzeldienst

Der Bundesgrenzschutz hatte von Anfang an auch die Aufgabe der Passnachschau an allen Grenzübergängen der Bundesrepublik Deutschland. Zur Erfüllung dieser Aufgabe schuf der Bundesminister des Innern mit Erlass vom 19. September 1951 einen Passkontrolldienst als Teil des BGS.
Am 1. April 1961 erfolgte die Umbenennung in Grenzschutzeinzeldienst.

Der Passkontrolldienst/Grenzschutzeinzeldienst bestand aus der Passkontrolldirektion/Grenzschutzdirektion und den ihr nachgeordneten 10 (später 11) Passkontrollämtern/ Grenzschutzämtern.
Seit 1. April 1992 sind die Grenzschutzämter den Grenzschutzpräsidien (den Nachfolgern der Grenzschutzkommandos) unterstellt. Die Grenzschutzdirektion nimmt zentrale Aufgaben innerhalb des BGS wahr.

Geleitet wurde der Dienst von dem Leiter der Passkontrolldirektion, später Leiter, dann Direktor der Grenzschutzdirektion.

Die Passkontrolldirektion/Grenzschutzdirektion ist immer Bundesmittelbehörde gewesen.
Der Leiter/Direktor führte seit 1953(4) die "Bundesdienstflagge für Leiter von Bundesmittelbehörden" (Bundesdienstflagge 15 x 25 cm in Doppelstanderform) gemäß des Runderlasses(1) des BMI vom 2.8.1950.

Die Leiter der Passkontrollämter/Grenzschutzämter führten auf Grund des gleichen Erlasses ebenfalls seit 1953 die "Bundesdienstflagge der Leiter von Bundesunterbehörden" (Bundesdienstflagge 15 x 25 cm in Standerform).

Leiter Passkontrolldienst /
Leiter/Direktor Grenzschutzdirektion
Leiter der Passkontrollämter / Grenzschutzämter

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