Jürgen Rimann † / Andreas Herzfeld Autoflaggenbuch |
Bundesgrenzschutz |
Die Tabelle zeigt die Entwicklung der Flaggenführung an Dienstkraftwagen des BGS und damit, welche Flaggen/Stander in welchen Zeiträumen geführt wurden. (Zur Terminologie s. unten)
Es wird der Terminologie des BGS gefolgt:
Die Bundesdienstflagge, auch wenn sie am Kraftwagen geführt wird, wird als
Flagge bezeichnet. Sie kommt beim BGS in Standerform (dreieckig) und in
Doppelstanderform (mit rechtwinkligem Ausschnitt am fliegenden Ende) vor. Diese
Terminologie entspricht auch dem Runderlaß des Bundesministers des Innern vom
2. August 1950(1).
Stander heißen
die speziellen Kommandozeichen des BGS, unabhängig von Form und Material.
Die Bundesdienstflagge (15 x 25 cm) in Doppelstanderform führ(t)en als
Leiter einer Bundesmittelbehörde:
- Der Inspekteur, 1960 - 1963,
- die Kommandeure der GS-Kommandos, 1952-2005,
- der Kommandeur des Kommandos der GS-Schulen (später: Kommandeur der
Grenzschutzschule), 1963-2005,
- die Leiter der Grenzschutzverwaltungen, 1963-2005,
- der Leiter der Paßkontrolldirektion (ab 1961: Direktor der
Grenzschutzdirektion), 1953-2005,
Bundesdienstflaggen werden zusätzlich zu dem jeweiligen Stander geführt
Die Bundesdienstflagge (15 x 25 cm) in Standerform führ(t)en als Leiter einer
Bundesunterbehörde:
- Die Kommandeure der Grenzschutzabteilungen, 1952 - 1953,
- die Leiter der Grenzschutzämter, 1953-2005.