Jürgen Rimann † / Andreas Herzfeld

Autoflaggenbuch

 

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Bundespolizei

 

Nach der am 01.07.2005 erfolgten Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei blieb der LF 110* (BGS) unverändert als LF 110 (BPOL) in Kraft. Die farbliche Kennzeichnung der einzelnen Bundespolizeipräsidien blieb unverändert. Nur die Bundesgrenzschutzschule wurde ersatzlos aufgelöst. Die weitere Flaggenverwendung wurde 2006/2008 durch zwei interne Verordnungen geregelt:

- Eine ständige taktische Kennzeichnung der Dienstfahrzeuge kann entfallen (BMI – B II 1 – 652 811-1/110 vom 16.05.2006),

- eine Regelung zum Führen der Bundesdienstflagge und sonstiger Erkennungszeichen in Standerform ist entbehrlich (BMI – B II 1 – 652 811-1/110 vom 16.05.2006),

- die Regelungen zur taktischen Kennzeichnung können sich zukünftig nicht mehr an den Behördenfarben der wegfallenden fünf Bundespolizeipräsidien orientieren (BMI – B II 1 – 652 811-1/110 vom 24.01.2008).

Zukünftig ist nur noch eine temporäre taktische Kennzeichnung im Rahmen von Einsätzen der geschlossenen Einheiten vorgesehen.

Damit steht fest, daß die Bundespolizei mit einer Ausnahme (s.u.) KEINE Autoflaggen verwendet hat oder wird.
Am 30.01.2008 wird Udo Burkholder als letzter Inspekteur der Bundespolizei verabschiedet und das Amt sowie der Stander (entspricht dem des Inspekteurs des Bundesgrenzschutzes) abgeschafft. 



 
* LF 110 - Leitfaden 110. dieser regelt u. a. die Verwendung von Kfz-Standern
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