Jürgen Rimann † / Andreas Herzfeld Autoflaggenbuch |
Bundespolizei |
Nach der am 01.07.2005 erfolgten Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in
Bundespolizei blieb der LF 110* (BGS) unverändert als LF 110 (BPOL) in Kraft.
Die farbliche Kennzeichnung der einzelnen Bundespolizeipräsidien blieb
unverändert. Nur die Bundesgrenzschutzschule wurde ersatzlos
aufgelöst. Die weitere Flaggenverwendung wurde 2006/2008 durch zwei interne
Verordnungen geregelt:
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Eine ständige taktische Kennzeichnung der Dienstfahrzeuge kann entfallen (BMI –
B II 1 – 652 811-1/110 vom 16.05.2006),
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eine Regelung zum Führen der Bundesdienstflagge und sonstiger Erkennungszeichen
in Standerform ist entbehrlich (BMI – B II 1 – 652 811-1/110 vom 16.05.2006),
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die Regelungen zur taktischen Kennzeichnung können sich zukünftig nicht mehr an
den Behördenfarben der wegfallenden fünf Bundespolizeipräsidien orientieren (BMI
– B II 1 – 652 811-1/110 vom 24.01.2008).